Die freiberufliche Tätigkeit muss man dem Finanzamt nur melden, wenn die Einnahmen im Jahr voraussichtlich die "Kleinunternehmer-Regelung" übersteigen werden -
darunter ist man nicht umsatzsteuerpflichtig - darf jedoch den Abnehmern auch keine Mehrwertsteuer in Rechnung stellen.
"Ab 2020 gilt: Im Vorjahr darf der Umsatz 22.000 Euro nicht überschritten haben und im laufenden Jahr (wie bisher) voraussichtlich nicht über 50.000 Euro liegen."(
Quelle)
Als Schriftsteller, der ausschließlich die eigenen Bücher vertreibt, ist man freiberuflich tätig und muss kein Gewerbe anmelden.
Sobald man jedoch sein Buch jedoch auch auf dem Amazon-Marketplace verkaufen will, verlangt Amazon die Kopie der Gewerbeanmeldung - so ist es mir ergangen.
Außerdem braucht man für Amazon vom Finanzamt eine Bescheinigung nach §22f, Abs. 1 Satz 2 UStG. Damit ist man als Kleinunternehmer beim Finanzamt registriert.
Durch die Gewerbeanmeldung bekommt man auch bald danach Post von der Berufsgenossenschaft, in der man dann beitragspflichtiges Zwangsmitglied wird.
Der Beitrag wird jedoch erst fällig, sobald man über der Einnahmengrenze für Kleinunternehmer liegt.
Als "normaler" Arbeitnehmer ist man nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet - durch das Kleingewerbe ändert sich das jedoch - damit MUSS man eine Jahressteuererklärung abgeben, die zusätzlich auch das Formular für EÜR (Einnahme-Überschuss-Rechnung) beinhaltet.
Es rentiert sich, über das Jahr hinweg alle Ausgaben für Büromaterial und Fahrtkosten, Rechnungen für Druckkosten, Porto usw. zu notieren, versteuern muss man nämlich nur den Überschuss - den Gewinn.
Steuerfrei ist davon gar nichts - solange man nicht mit allen Einnahmen unter dem Grundfreibetrag bleibt. Der Gewinn kommt "on top" auf die Einnahmen und fließt mit allen Einnahmen in die Steuerberechnung ein.
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deutsche-handwerks-zeitung.de/wann-die-umsatzsteuerpflicht-greift/150/3098/200493
Wie funktioniert die "Kleinunternehmer-Regelung" mit Umsatzsteuer etc.?
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vgsd-de-awv-meldepflicht-beachten-bin-ich-davon-betroffen
Was bedeutet "MELDEPFLICHT BEACHTEN HOTLINE BUNDESBANK (0800) 1234-111" auf dem Kontoauszug?